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Vor- und Nachteile der Umrüstung
Für kleinere und mittlere Gemeinschaftsantennen-Anlagen dagegen (Einfamilienhäuser, Mietobjekte etc.) erscheint diese Technologie zum einen aus Kostengründen (jede Kassette wird etwa 760 Euro netto kosten), zum anderen aus mietrechtlicher Sicht weniger geeignet:
Die folgenden Gründe sprechen gegen eine Umrüstung:
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Mit jeder späteren Erweiterung des Programmangebotes müsste kostenintensiv nachgerüstet werden.
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Eine solche Investition kann vom Eigentümer des Wohn-objektes nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Die Nutzung von DVB-T ist grundsätzlich ohne technische Veränderung der vorhandenen Gemeinschaftsantennen-anlagen mittels SetTop-Box beim Mieter möglich. Somit ist eine Erhöhung des Wohnwertes durch eine solche Maßnahme nicht gegeben, eine Umlage der Kosten also nicht möglich.
Es ist überdies zu erwarten, dass eine Umrüstung insgesamt betrachtet teurer käme als die Anschaffung von SetTop-Boxen. Dies gibt Mieter weitere Veranlassung, einem Mieterhöhungsbegehren zu widersprechen.
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Die analoge Fernsehausstrahlung soll entsprechend der "Initiative Digitaler Rundfunk" (IDR: Beschluss der Bundes-regierung vom August 1998) auf allen drei Verbreitungs-wegen Kabel, Satellit, terrestrisch) spätestens im Jahr 2010 eingestellt und durch digitale Übertragung ersetzt werden. Dann werden ausschließlich digitale Angebote verfügbar sein. Die Endgerätehersteller werden daher mittelfristig konsequenterweise nur noch Geräte mit digitaler Empfangsausstattung produzieren und anbieten.
Die beschriebene Technologie zur Rückwandlung der digitalen DVB-T-Signale in analoges PAL wird mit zu Ende gehender Produktion und auslaufendem Verkauf analog empfangender Endgeräte obsolet und würde sich somit kontraproduktiv auswirken.
Link zur WebSite der Initiative Digitaler Rundfunk:
www.bmwi.de/homepage/Politikfelder/Telekommunikation%20&%20
Post/Telekommunikationspolitik/digitaler_rundfunk.jsp
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Januar 2003, Die Redaktion
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