Das DVB-T Logo als Qualitätszeichen


Mindestanforderungen schützen Verbraucher

Anders als im November 2002, als das neue digitale "ÜberallFernsehen" erstmals in Berlin auf Sendung ging,
sieht sich der Antennenzuschauer heute einem vielfältigen, kaum überschaubaren Geräteangebot gegenüber:
Mehr als 700 verschiedene Modelle und Typen in unter-schiedlichen Preis- und Ausstattungsklassen, SetTop Boxen
und integrierte Fernseher, Geräte für den Mobilempfang und Zusatzgeräte für den Computer oder LapTop ringen um die
Gunst der Käufer.
Um dem Verbraucher in dieser Situation eine Hilfestellung
zu geben, hat die Deutsche TV-Plattform das mittlerweile
bei Handel und auch bei den Endkonsumenten recht bekannte gewordene Logo „DVB-T: Das ÜberallFernsehen“  (siehe
rechts oben) zum „Qualitätszeichen“ erhoben.
Das heisst, daß die Hersteller dieses Logo nur auf Geräten
oder Antennen anbringen dürfen, die die von der Deutschen
TV-Plattform in Zusammenarbeit mit den Rundfunkanstalten sowie der Geräte- und Antennenindustrie entwickelten „Mindestanforderungen an DVB-T Empfangsgeräte“ erfüllen.


Das DVB-T Logo (oben)
ist in Deutschland marken-rechtlich geschützt
und darf nur auf Geräten
oder Antennen
stehen, die die

"Mindestanforderungen
an DVB-T Geräte"

oder die

"Minimal-Anforderungen
an Empfangsantennen ..."

der TV-Plattform erfüllen.

DVB-T ist zwar ein weltweiter Standard und prinzipiell funktionieren alle DVB-T Empfänger, egal woher sie stammen, natürlich auch
in Deutschland. Dennoch stellt die besondere deutsche Rund-funksituation mit ihrer weltweit einzigartigen Programmvielfalt besondere Anforderungen an die Ausstattung der Geräte, damit diese das volle Angebot der Rundfunkanstalten auch wirklich nutzen können.
Dazu gehört unter anderem z.B. der VHF-Empfangsbereich, der
bei Geräten, die ursprünglich für andere Regionen dieser Welt entwickelt wurden, meistens fehlt. Ein solches Gerät kann dann hier in unseren Landen nur einen Teil der ausgestrahlten Pro-gramme empfangen.
Weiter in den „Mindestanforderungen“ enthalten sind spezielle Elemente der Bedienerführung sowie ein automatisches Software Update, mit dem die Empfangsgeräte immer auf dem neuesten
Stand gehalten werden können.

Der Gerätehandel in den Regionen Norddeutschlands und NRWs,
in denen der Umstieg am 24. Mai begonnen hat, ist also gut be-raten, wenn er seine Kunden auf dieses Qualitätszeichen hinweist und nur Geräte mit dem Logo in seinem Geschäft anbietet.

Die TV-Plattform sieht in dieser Aktion einen wesentlichen Beitrag zum Verbraucherschutz und natürlich auch zur Unterstützung und
zum Erfolg des Umstiegs des Antennenfernsehens von Analog-
technik auf DVB-T: Das ÜberallFernsehen.



Am Logo: „DVB-T: Das ÜberallFernsehen
(Kombination aus Bildsymbol und Wortmarke!)
kann auch der Laie auf den ersten Blick eine
SetTop-Box für das Antennenfernsehen
erkennen. Darüber hinaus hat das Logo
die Funktion eines Qualitätszeichens,
das dem Fachhandel ebenso wie
dem Endverbraucher signalisiert,
daß dieses Gerät oder diese Antenne die
Mindestanforderungen an DVB-T Geräte“
der Deutschen TV-Plattform erfüllt.


Minimal-Anforderungen an Empfangsantennen für DVB-T Empfang
für den Anwendungsbereich portabel indoor und portabel outdoo
r
zum download  (Rel. 1.2, Stand: 07.11.2008, pdf-Format, 98 kB)
Mindestanforderungen an Geräte zum download  (pdf-Format, 185 kB)
Anlagen dazu 
       FürAntennenhersteller:
Antrag auf Erteilung der Nutzungserlaubnis   (pdf-Format, 86 kB) 
  - dito -  Version in englischer Sprache      (pdf-Format, 28 kB) 
       FürGerätehersteller:
Antrag auf Erteilung der Nutzungserlaubnis   (pdf-Format, 30 kB) 


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